Einladung zur Jahreshauptversammlung
25.04.2025 – 19:00 Uhr Bürgertreff, Niedenstein
2. Jahresbericht des Vorstandes
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Berichte aus den Abteilungen
6. Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge – Antrag des Vorstandes auf
Satzungsänderung
Antrag des Vorstandes auf Satzungsänderung zu §4 – Aufgaben Punkt 1:
Bisherige Fassung:
Die SG 1898 Chattengau e.V dient auf der Grundlage des Amateurgedankens und der Gemeinnützigkeit unmittelbar der körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder durch sportliche Betätigung. Er will insbesondere seine Mitglieder durch Pflege des Sports nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit unter Ausschluss von parteipolitischen, konfesseionellen, beruflichen und rassischen Gesichtspunkten körperlich und sittlich kräftigen.
Neue Fassung:
Die SG 1898 Chattengau e.V dient auf der Grundlage des Amateurgedankens und der Gemeinnützigkeit unmittelbar der körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder durch sportliche Betätigung. Er will insbesondere seine Mitglieder durch Pflege des Sports nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit unter Ausschluss von parteipolitischen und beruflichen Gesichtspunkten körperlich und sittlich kräftigen.
Der Verein setzt sich für eine vielfältige und offene Gesellschaft ein. Er stellt sich gegen jegliche Form antidemokratischen, nationalistischen und antisemitischen Gedankenguts und Verhaltens. Die Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen findet bei der SG 1898 Chattengau e.V. keinen Platz. Insbesondere stellt sich der Verein gegen Diskriminierung auf Grund der Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Behinderung. Die SG 1898 Chattengau e.V. veruerteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Natur ist.
Antrag des Vorstandes auf Satzungsänderung zu §6 – Mitgliedschaft Punkt 5:
Bisherige Fassung:
Der Vorstsand empfiehlt allen Mitgliedern vor einer sportlichen Betätigung eine Sportärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Neue Fassung:
Die Mitglieder selbst übernehmen die Verantwortung für ihre gesundheitliche Fähigkeit zur Teilnahme am Sportbetrieb. Auf Verlangen des Vorstandes, eines Spartenleiters oder Übungsleiters ist ein Unbedenklichkeitsattest eines Arztes vorzulegen.
7. Ehrungen
8. Verschiedenes
Anträge zur JHV sind bis spätestens 18.04.2025 per Mail oder auf dem Postweg an die Geschäftsstelle zur richten.
Der Vorstand